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Abwicklung des Genehmigungsverfahrens

Photovoltaikanlagen dürfen nicht einfach so auf Dächern oder Freiflächen installiert werden. Für denkmalgeschützte Häuser und Freilandanlagen gelten zum Beispiel Sonderauflagen. Auch Bäume, die Schatten werfen, können Sie nicht ohne weiteres fällen.

Grundsätzlich ist eine Genehmigung nicht erforderlich, wenn Photo­voltaik Anlagen auf Dächern oder an Fassaden montiert werden. Die Anlage zählt in diesem Fall als "bauliche Anlage", deren Bestimmungen in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes nachgelesen werden kann.

Auch örtliche Bebauungspläne können die Installation einer Anlage beschränken. In einigen Bundesländern gibt es zudem eine Genehmigungspflicht für Anlagen, die aus dem Gebäude hervorspringen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in der jeweiligen Bauordnung. Für Freilandanlagen ist eine Genehmigung in jedem Fall Pflicht, da sie das Landschaftsbild verändern.

Wir können Sie mit folgenden Leistungen unterstützen:

  • Standortanalyse
  • Machbarkeitsstudie
  • Baugrundprüfung
  • Prüffähige Statik für Aufdachanlagen
  • Erste Bebauungspläne
  • Vorläufige Kosten-/Terminabschätzungen
  • Klärung aller technischen und organisatorischen Fragen des Netzanschlusses
  • Unterstützung bei der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen

 

Technische Planung

  •  In-house Planung
  •  Spezialisierte Elektronikingenieure und CAD Zeichner
    • Elektrotechnisches Design des Gesamtsystems für Freiflächen- und Dachanlagen

Kontakt Informationen

Contech Energietechnik GmbH
Kapfing 20
D-94551 Lalling

E-Mail:    josef.duschl@contech-info.com

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